Einheitliche Anordnung Saarland und Hamburg verhängen Stallpflicht wegen Vogelgrippe

2025-10-31 https://www.spiegel.de/wissenschaft/vogelgrippe-saarland-ordnet-stallpflicht-fuer-gefluegel-an-a-81aa74b7-b9b4-4e62-909d-670e1416cf42 HaiPress

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Geflügel muss künftig im Stall bleiben (Symbolbild)

Foto: ddp / NIBOR

Saarland

Als erstes Bundesland hat das Saarland nach dem Ausbruch der Vogelgrippe ab dem 30. Oktober eine landesweiteStallpflicht für Geflügel verhängt. Diese Allgemeinverfügung habe das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) zum Schutz der saarländischen Zucht- und Hausgeflügelbestände und weiterer gehaltener Vögel erlassen,teilte das saarländische Umweltministerium mit

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Nach einem ersten bestätigten Fall des H5N1-Virus bei einem Wildvogel im Saarland reagiert das Landesamt nun mit strikten Schutzmaßnahmen. Um die Verbreitung der Geflügelgrippe weiter zu verhindern,werden alle Veranstaltungen mit Geflügel vom 30. Oktober an untersagt. Die Einhaltung dieser Maßnahmen werde durch das Umweltministerium und das Landesamt kontrolliert.

Bei Verstößen gegen die Stallpflicht können nach Angaben des Ministeriums Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.

Hamburg

Inzwischen hat Hamburg nachgezogen: Die Bezirke haben ebenfalls eine Stallpflicht verhängt,was somit den gesamten Stadtstaat betrifft. Die Vorgabe tritt zum 31. Oktober in Kraft,wie die Hamburger Verbraucherschutzbehörde nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa mitteilte. Betroffen sind demnach Hühner,Truthühner,Perlhühner,Rebhühner,Fasane,Laufvögel,Wachteln,Enten und Gänse,die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden. Zunächst hatte die »Hamburger Morgenpost« berichtet.

»Mit der Stallpflicht soll das Eintragsrisiko über Wildvögeln minimiert und damit die gehaltenen Tiere in Hamburg vor einer Infektion geschützt werden«,teilte die Verbraucherschutzbehörde mit. In Hamburg gibt es derzeit drei festgestellte Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und 14 Verdachtsfälle bei Wildvögeln.

Auch Ausstellungen,Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben werden von den Behörden im gesamten Stadtgebiet verboten.

Bundesweite Vogelgrippezahlen steigen weiter

Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zuvor mitteilte,wurden in der aktuellen Vogelgrippewelle seit Anfang September bundesweit bereits 35 Ausbrüche in kommerziellen Geflügelhaltungen sowie rund 160 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln registriert.

Bei den gehaltenen Vögeln verteilten sich die zuvor bestätigten Ausbrüche auf Niedersachsen,Mecklenburg-Vorpommern,Brandenburg,Thüringen,Schleswig-Holstein,Nordrhein-Westfalen sowie Baden-Württemberg und Bayern. Mehr als eine halbe Million Hühner,Enten,Gänse und Puten in den Betrieben seien betroffen.

Die Vogelgrippe,auch Geflügelpest genannt,ist eine bei vielen Vogel- und Geflügelarten häufig tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Für Menschen ist sie nach Einschätzung von Fachleuten nicht gefährlich. Hier gelte das Risiko der Ansteckung als äußerst gering und werde bislang nur in seltenen Fällen bei Menschen beschrieben,die sehr engen Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel hätten,hieß es. »Laut Robert Koch-Institut gab es in Deutschland noch keinen Fall«,wie das saarländische Umweltministerium mitteilte.

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Lesen Sie hier mehr darüber,warum die Vogelgrippe in diesem Jahr anders ist.

Anmerkung der Redaktion: Diese Meldung wird laufend aktualisiert.

atr/dpa

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