Fortschritte bei der Umsetzung der RED III: Die Branche begrüßt positive Entwicklungen, fordert jedoch weitere Nachbesserungen und mehr Klarheit für die Praxis.
2025-09-01 HaiPress
Heute endet die Stellungnahmefrist zur Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) sowie der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in nationales Recht. Der Fachverband Biogas e.V. sieht in den aktuellen Entwürfen positive Signale für die Branche,warnt aber dennoch vor drohender zusätzlicher Bürokratie.
„Die an vielen Stellen erfolgte konsequente 1:1 Umsetzung der RED III – wie im Koalitionsvertrag beschlossen – sorgt weitgehend für Planungssicherheit und EU-konforme Rahmenbedingungen“,stellt Horst Seide,Präsident des Fachverbandes Biogas e.V.,zufrieden fest. Besonders im Hinblick auf die neue Pflicht zur Berechnung der Treibhausgasemissionen bei Bestandsanlagen hatten viele Betreiber befürchtet,dass der Bestandsschutz zu stark eingeschränkt werden könnte. Durch den verlängerten Umsetzungszeitraum bis zum 31.12.2030 erhielten die Betreiber nun jedoch ausreichend Zeit,um die neuen Anforderungen zu erfüllen
Allerdings bleiben einige Regelungen weiterhin unklar formuliert,sodass sich die Auswirkungen auf die Praxis nicht eindeutig absehen lassen. „So wird etwa der Anwendungsbereich der Verordnung erweitert. Nun müssen sich Biomethanerzeugungsanlagen ab einer durchschnittlichen Biomethan-Durchflussrate von mehr als 200 m3/h Methan-Äquivalent zertifizieren lassen. Nach dem aktuellen Wortlaut könnten hiervon auch EEG-Anlagen mit Vor-Ort-Verstromung betroffen sein,obwohl diese bereits reguliert sind oder aufgrund ihrer Größenordnung bislang von übermäßiger Bürokratie ausgenommen wurden“,mahnt Seide. Dies gelte es dringend zu vermeiden und zumindest in der Begründung klarzustellen. Für neue betroffene Anlagen ist außerdem ausreichend Zeit zur Umsetzung der Zertifizierungsvorgaben erforderlich. Es liegt nicht im Verantwortungsbereich der Betreiber,dass die Umsetzung der RED III so spät erfolgt ist.
Besonders kritisch bewertet Seide die geplante Ausweitung der Flächen mit hoher biologischer Vielfalt um sogenannte Heidelandflächen. Zwar dient diese Regelung dem Schutz wertvoller Lebensräume,sie übersieht jedoch,dass das dortige Aufwuchsmaterial häufig aus naturschutzfachlichen Gründen entnommen und in Biogasanlagen genutzt wird – beispielsweise,um eine Verbuschung zu verhindern und seltene Arten zu erhalten. „Hier braucht es eine pragmatische Lösung,damit dieser Aufwuchs weiterhin sinnvoll in Biogasanlagen verwertet werden kann. Andernfalls sollte die Flächenkulisse auf echte No-Go-Areas beschränkt bleiben,also auf Flächen,die ohnehin nicht landwirtschaftlich genutzt oder gepflegt werden dürfen“,betont Seide.
Positiv zu bewerten sind wiederum die ergriffenen Maßnahmen zur Betrugsprävention,insbesondere die Einschränkung des Vertrauensschutzes,wenn nachweislich Betrug vorliegt.
Ausführliche Informationen und Änderungsvorschläge finden Sie in der heute eingereichten Stellungnahme des Fachverbandes Biogas.
PM Fachverband BIOGAS e.V.